Rechtsprechung
BFH, 08.10.2001 - V B 99/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Beschwerde - Vorsteuerabzug - Divergenz - Abweichender Rechtssatz - Strohmann - Innergemeinschaftliches Reihengeschäft
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.01.1999 - V R 4/98
Strohmann als Unternehmer
Auszug aus BFH, 08.10.2001 - V B 99/01
Hiergegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der die Klägerin die Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Januar 1999 V R 4/98 (BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628) rügt.Die Klägerin entnimmt dem BFH-Urteil in BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628 den Grundsatz, "dass ein sogenannter Strohmann, der im eigenen Namen Gegenstände verkauft und bewirkt, dass dem Abnehmer die Verfügungsmacht daran eingeräumt wird, umsatzsteuerrechtlich Leistender sein kann".
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 08.10.2001 - V B 99/01
Zur Bezeichnung der Entscheidung des BFH, von der die Vorentscheidung abweichen soll (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.), ist es erforderlich, darzutun, dass das FG seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der näher angeführten Rechtsprechung des BFH nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).